Wie der große Solar-Verband “Austria Solar” mitteilte, sieht die Art. 15a-BVG-Vereinbarung von Bund und Ländern in Österreich für alle Wohnbauförderungen ab spätestens 2010 eine verpflichtende Solaranlageninstallation bei Öl- oder Gasbrennwertkessel im Neubau vor. Die Bundesländer Wien, Tirol und Vorarlberg haben die Verpflichtung auch auf umfassende Sanierungsfälle und Kesseltauschförderungen ausgeweitet. Auch im Burgenland ist eine Solaranlage bei der umfassenden Sanierung Fördervoraussetzung.
Hier zum Vergleich die Regelung in Deutschland:
Am 1. Januar 2009 trat das Erneuerbare Energien-Wärme-Gesetz in Kraft. Neubauten müssten demnach künftig mindestens 15 Prozent und Altbauten mindestens 10 Prozent ihrer Heizenergie erneuerbar gewinnen. Neben Solarenergie ist jedoch auch Heizen mit Wärmepumpen (Mindestarbeitszahl 3,3), Biomasse, Fernwärme oder KWK erlaubt. Bei thermischen Solaranlagen ist die geforderte Mindestgröße 0,04 m² je m² Nutzungsfläche (z. B. 4 m² bei
100 m² EFH). Liegt die Energiekennzahl des Neubaues 15 Prozent unter der Energieeinsparverordnung (EnEV), entfällt die vorgeschriebene Nutzung erneuerbarer Energie.